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BETRIEBSREGLEMENT

Aufnahme in den Kindertreff 

Der Kindertreff betreut Kinder ab drei Monaten bis zum Kindergarteneintritt, vorrangig Kinder aus der Stadt Winterthur.

Die Mindestbetreuungszeit beträgt einen Tag oder zwei halbe Tage pro Woche.

Änderung der Betreuungstage

Die abgemachten Betreuungstage sind verbindlich und können nicht von Woche zu Woche ausgetauscht werden.

Änderungen der vereinbarten Betreuungstage sind in Absprache mit der Krippenleiterin oder deren Stellvertretung möglich. Bei einer Reduktion der Betreuungstage ist die Kündigungsfrist von zwei Monaten einzuhalten; die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Unter der Voraussetzung, dass die Gruppe an einem Tag freie Plätze hat, können Kinder nach Absprache mit der Krippen- bzw. Gruppenleiterin zusätzlich an einem nicht angemeldeten Tag die Krippe besuchen, wobei sich keine Regel bilden darf. Zusatztage werden separat zum gleichen Tarif verrechnet.

Wir bitten Ferienabwesenheiten zu melden.

 

Öffnungszeiten / Ferien- und Feiertage 

Der Kindertreff ist Montag bis Freitag von 6.45 bis 18.30 Uhr geöffnet. Samstag, Sonntag sowie an den gesetzlichen Feiertagen (siehe unten) bleibt die Krippe geschlossen. In den Sommerferien ist der Kindertreff für zwei Wochen geschlossen. Zwischen Weihnachten und Neujahr bleibt der Kindertreff ebenfalls geschlossen.

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Neujahrstag (1.1).         Geschlossen

Berchtoldstag (2.1)       Geschlossen

Fasnachtsmontag.         Geschlossen

Gründonnerstag.            Schliesst um 17.00 Uhr

Karfreitag.                    Geschlossen

Ostermontag.               Geschlossen

Tag der Arbeit (1.5).     Geschlossen

Tag vor Auffahrt          Schliesst um 17.00 Uhr

Auffahrt.                     Geschlossen

Freitag nach Auffahrt.   Geschlossen (Brücke)

Pfingstmontag.             Geschlossen

Sommerferien.              Wochen 30/31

24. Dezember.              Schliesst um 14.00 Uhr

25. Dezember
bis 2. Januar.                Geschlossen

 

Bringen und Abholen

Um den Tagesablauf planen und gestalten zu können, bitten wir die Eltern, sich an folgende Bring- und Abholzeiten zu halten:

Am Morgen                           06.45 – 09.00 Uhr
Vor dem Mittagessen             11.15 – 11.30 Uhr
Nach dem Mittagessen           14.15 – 14.30 Uhr
Am Abend                             17.00 – 18.30 Uhr

In Ausnahmefällen (z.B Arzttermine) können Kinder auch ausserhalb dieser Zeiten abgeholt werden. Wir bitten die Eltern, dies so frühzeitig wie möglich den Betreuungspersonen mitzuteilen.

Wird ein Kind durch eine dem Krippenteam nicht bekannte Person abgeholt, muss die Krippen- bzw. Gruppenleiterin vorgängig orientiert werden. Unbekannten Personen werden keine Kinder übergeben. 

Sind Eltern nicht unter der üblichen Telefonnummer zu erreichen, müssen sie eine Notfallnummer hinterlassen. Änderungen der Wohnadresse oder Telefonnummer müssen der Krippenleiterin umgehend mitgeteilt werden. 

 

Eingewöhnungsphase 

Grundsätzlich findet die Eingewöhnung während 10 Tagen statt. Die Eingewöhnungsphase wird jedoch für jedes Kind individuell gestaltet. Die Kosten trägt der Kindertreff.

Der erste Tag, an dem die Eltern mit dem Kind kommen, dient dem gegenseitigen Kennenlernen. 

Um die Eingewöhnungsphase zu optimieren, wird mit den Eltern ein individueller Plan vereinbart. Die Eltern nehmen sich genügend Zeit für die Eingewöhnung und begleiten ihr Kind, bis es sich an die Mitarbeiter gewöhnt hat.

 

Betreuungskosten

Der Tagestarif eines Betreuungsplatzes im Kindertreff beträgt Fr. 115.–. Der Tarif für Säuglinge (von 3 bis 18 Monate) liegt bei Fr. 150.–.

Die Höhe der Subventionsbeiträge, welche die Stadt Winterthur gewährt, hängt ab von der Höhe des Bruttoeinkommens, vom Vermögen, der Haushaltsgrösse und der betreuten Kinder in städtischen Einrichtungen. Weitere Details sind dem aktuellen Beitragsreglement der Stadt Winterthur unter www.stadt-winterthur.ch zu entnehmen.

Die Betreuungskosten sind monatlich im Voraus, bis spätestens 28. des Vormonats zu bezahlen. Die Monatspauschale muss auch bei Ferienabwesenheiten, Krankheit des Kindes usw. voll entrichtet werden und kann nicht gutgeschrieben werden. Für die Rechnungsstellung und das Mahnwesen ist der Kindertreff zuständig.

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Vorgehen bei nicht fristgerechter Bezahlung der Betreuungskosten:

1. Mahnung mit Bitte um sofortige Überweisung

2. Mahnung mit Fr. 20.– Mahngebühren

- Betreibung mit Verrechnung der entstehenden Kosten

Wichtig: Sofern der Betrag nach der zweiten Mahnung nicht innert 5 Tagen bezahlt wird steht es dem Kindertreff frei, das bestehende Betreuungsverhältnis ohne weitere Warnung per sofort zu kündigen.

 

Versicherung und Haftung

Die Kinder müssen bei Eintritt in die Kinderkrippe gegen Unfall und Krankheit versichert sein. Zudem hat die Familie eine Haftpflichtversicherung. Die Krippe lehnt jede Haftung für Schäden ab, die die Kinder verursacht haben.

Die Kindertreff Winterthur GmbH hat eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen.

 

Krankheit des Kindes

Für reguläre Arztbesuche sind die Eltern zuständig.

Allergien oder sonstige Krankheiten des Kindes müssen der Krippen- bzw. Gruppenleiterin mitgeteilt werden.

Kinder, die krank sind oder bei denen eine hohe Ansteckungsgefahr besteht, müssen zu Hause bleiben; ebenso Kinder, die krankheitsunterdrückende Medikamente, z.B. in Form von Zäpfchen, bekommen haben. Im Zweifelsfall entscheidet die Krippen- bzw. Gruppenleiterin. 

Bei Auftreten von deutlichen Krankheitszeichen in der Krippe werden die Eltern informiert; sie müssen ihr Kind unverzüglich abholen. Werden Eltern nicht erreicht, treffen die Betreuungspersonen die notwendigen Massnahmen in eigener Kompetenz. Anfallende Kosten in einem Notfall gehen zu Lasten der Eltern.

Bei einem Unfall (Notfall) ist die Krippen- bzw. Gruppenleiterinberechtigt, das Kind sofort in ärztliche Betreuung zu geben. In jedem Fall wird gleichzeitig für die sofortige Benachrichtigung der Eltern gesorgt.

Bei Eintritt bitten wir um eine Kopie des Impfausweises. Bitte informieren Sie uns über allfällige weitere Impfungen, die Ihr Kind bekommen hat.

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Ärztlicher Dienst der Kindertreff Winterthur GmbH:

Kinder Praxis Neuhegi, Sulzerallee 75, 8404 Winterthur

 

Bekleidung des Kindes

Die Kleidung des Kindes muss bequem sein, damit die Kinder sich gut bewegen, herumtollen und spielen können. Sie muss der Witterung angepasst sein. Jedes Kind bringt Ersatzkleider, Finken, Windeln, Gummistiefel, Regenjacken und Regenhosen mit. Die Krippe haftet nicht für Schäden an der Kleidung der Kinder oder für Verlust von Kleidern und anderen mitgebrachten Gegenständen.

Kündigung des Krippenplatzes

Ein Krippenplatz muss zwei Monate im Voraus auf Ende eines Monates schriftlich gekündigt werden. Wird ein Krippenplatz ohne Kündigung oder vor Ablauf der Frist nicht mehr beansprucht, muss die Betreuungstaxe für die verbleibende Zeit weiterbezahlt werden.

Bei Kindern, die durch ihr Verhalten in der Gruppe Schwierigkeiten verursachen, ist die Krippenleiterin auf die Mithilfe und Unterstützung der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten angewiesen. Wenn nötig können, in Absprache mit den Eltern, Fachpersonen beigezogen werden. Falls die Betreuungsintensität des Kindes über die Kapazität der Betreuungspersonen geht, kann das Betreuungsverhältnis durch die Kindertreff Winterthur GmbH gekündigt werden.

 

Gültigkeit und Änderungen

Dieses Reglement ist gültig ab dem 1. Juni 2020. Es ist Bestandteil des Vertrages und gilt als verbindliche Vereinbarung zwischen den Eltern und der Kindertreff Winterthur GmbH.

Über Ausnahmeregelungen entscheidet die Geschäftsleitung.

Im Übrigen gelten die Leistungsvereinbarung und das Beitragsreglement der Stadt Winterthur.

 

Winterthur, 13.12.2022

Kindertreff Winterthur GmbH

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